1. Auftrag
Der Auftrag an uns umfasst, bei der Erstellung eines Anforderungsprofils, bei der Suche und Auswahl eines Kandidaten sowie bei der Einstellungsentscheidung zu
assistieren.
2. Vorgehensweise und Mitwirkungspflichten
Als Dienstleister stellen wir dem Auftraggeber unsere Arbeitskraft, unser Know-how und unsere Kontakte und Erfahrungen zur Verfügung. Ideale Kandidaten stehen erfahrungsgemäß nur für kurze Zeiträume zur Verfügung. Um das gemeinsame Projekt erfolgreich abzuschließen ist es daher wichtig, dass der Auftraggeber bei Bedarf zeitnah in dem Projekt mitwirkt. Um das professionelle Vorgehen zu erleichtern sowie potenzielle Kandidaten nicht zu irritieren, sollte der Auftraggeber während der Zusammenarbeit niemanden außen stehenden mit dieser Aufgabe betrauen. Sollte der Auftraggeber dies dennoch beabsichtigen, so sind wir darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Honorar, Projektdauer, Spesen
Die jeweilige Höhe der Raten beträgt üblicherweise 10% - 30% - 60%.
Das Honorar, insbesondere die ersten beiden Raten, verstehen sich ausschließlich als Vergütung für unsere Beratungsdienstleistung. Die zweite Rate wird auch dann fällig, wenn wir unsere
Beratungsdienstleistung erfüllt haben, z.B. wenn wir mehr als 50 Kandidaten angesprochen haben und mehr als 5 Kandidaten zur Präsentation vorgeschlagen haben.
Sollte der Auftraggeber den Dienstleistungsvertrag durch eingeschrieben Brief an uns vorzeitig kündigen, so sind nur die bis zum Zugang der Kündigung vertraglich bereits fällig gewordenen Raten zu
entrichten. Sofern der Auftraggeber danach jedoch einen/eine von uns vorgeschlagenen/e Kandidaten/in einstellt, wird das volle Honorar fertig.
Sollten der Auftraggeber aus der Reihe der von uns vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieses Beratungsvertrages einen/e weiteren/e Mitarbeiter/in verpflichten, so
stellen wir dafür ein Zusatzhonorar in Höhe von 50% des für den/die ersten/e Kandidaten/in angefallenen Honorars zuzüglich MwSt. in Rechnung.
Alle im Rahmen des Projektes anfallenden Reisekosten und Spesen von uns und den Kandidaten sind zu erstatten. Der Umfang der Erstattung wird individuell vereinbart.
4. Zusatz-Service
Sollte der Anstellungsvertrag eines/er von uns empfohlenen und vom Auftraggeber eingestellten Kandidaten/in während der ersten sechs Monate rechtswirksam aufgelöst werden, so werden wir unter den
folgenden Voraussetzungen auf Anforderung hin eine erneute Beratung zur Besetzung der Stelle mit gleichbleibendem Anforderungsprofil als honorarfreie Serviceleistung
durchführen. In diesem Fall sind nur die zusätzliche Kosten und Spesen (Abschnitt III) zu erstatten. Diese Serviceleistung setzt neben dem ungekündigten Bestand des Personalberatungsvertrages voraus,
dass sich am vereinbarten Profil der zu besetzenden Position nichts geändert hat, der Auftraggeber dem/der Mitarbeiter/in keinen Anlass zu einer Eigenkündigung gegeben hat und eine etwa vom
Auftraggeber ausgehende Beendigung des Anstellungsvertrages von einem hinreichenden Grund getragen ist.
5. Weitere Rahmenparameter
Wir werden im Rahmen dieses Projektes ausschließlich im Interesse des Auftraggebers tätig sein und unsere Berufsgrundsätze beachten. Referenzen dürfen daher nur mit Zustimmung der Kandidaten/innen
eingeholt werden; außerdem werden wir etwaige Sperrvermerke berücksichtigen.
Alle vertraulichen Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers und dessen Lieferanten, die uns im Rahmen dieses Personalberatungsvertrages zur Kenntnis gelangen, behandeln wir vertraulich,
soweit die Aufgabenstellung nicht die Weitergabe an Dritte erfordert. Sollte der Auftraggeber wünschen, dass wir bestimmte Informationen keinesfalls an Kandidaten/innen weitergeben, so werden wir
diese Informationen bei der Überlassung an uns als „streng vertraulich“ kennzeichnen. Die von uns im Rahmen der vertraulichen Berichte über die KandidatenInnen zur Verfügung gestellten Informationen
dürfen nicht an Dritte weitergeben werden und sind vertraulich zu behandeln.
Ab Abschluss des vorliegenden Personalberatungsvertrages werden wir für den Zeitraum eines Jahres keinen Mitarbeiter des Auftraggebers für andere von uns bearbeitete Besetzungsprojekte
abwerben.
Für unsere Zusammenarbeit gilt neben dieser Vereinbarung ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Beratungsvertrags ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen gilt eine Regelung
als vereinbart, die wirksamer und durchführbarer Weise dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt. In entsprechender Weise sind etwaige Lücken dieses Vertrages zu schließen.
Die Vertragspersonen sind sich darüber einig, dass Änderungen und Nebenreden zu diesem Vertrag rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden können. Selbst die Änderungen dieser Bestimmung bedürfen
der Schriftform.
Fassung 1.1.2012